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Dieses solide freistehende Wohnhaus wurde ca. 1940 in massiver Bauweise in ruhiger Wohnlage von Hückelhoven auf einem ca. 570 m² großen Grundstück mit Teilkeller errichtet. Im Jahre 1995 wurde diese Immobilie um einen Anbau vergrößert. Die Fläche vor der Immobilie, die Zuwegungen zum Hauseingang sowie zu den Garagen sind sauber gepflastert und bieten Stellfläche für Fahrzeuge.
Im Laufe der letzten Jahre wurden einige Modernisierungen durchgeführt. Es wurden z. B. neue Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden eingebaut, es gab eine Neugestaltung des Badezimmers sowie die Erneuerung der Heizungsanlage.
Durch eine mit Glaseinsätzen bestückte Haustüre gelangt man in den Flur des freundlichen Einfamilienhauses.
Das Erdgeschoss des Wohnhauses teilt sich auf in ein helles, mit Laminat belegtes Wohnzimmer mit Zutritt zur offenen mit Granit gefliesten Küche. Das lichtdurchflutete Wohnzimmer mit kleinem Abstellraum verfügt über einen Anschluss für einen Kamin und bietet Zugang zur Terrasse und zum Garten. Ferner gibt es ein geräumiges Esszimmer zur Straßenseite hin und das Badezimmer mit Badewanne, ebenerdiger Dusche, Waschbecken und WC. Das Badezimmer bietet ebenfalls genügend Platz und Waschmaschinenanschlüsse zum Waschen der Wäsche. Die rechte Garage kann direkt vom Haus aus betreten werden.
Die geschlossene Holztreppe führt von der Eingangsdiele bis ins Dachgeschoss. Im Obergeschoss befinden sich zwei helle Schlafzimmer, von denen ein Schlafzimmer über einen großen Balkon mit Blick in den Garten verfügt.
Im ausgebauten Dachgeschoss gibt es ca. 20m² Nutzfläche. Dort sind zwei weitere Zimmer vorhanden die vielseitig genutzt werden können.
Die gepflasterte Terrasse ist optimal nach Westen ausgerichtet, sodass man dort den ganzen Nachmittag und Abend die Sonne genießen kann. Dort kann man in seiner Freizeit Ruhe und Erholung finden. Die Gartenanlage ist mit einigen Bäumen, Sträuchern und einer Rasenfläche angelegt. Zwei Gartenhäuser bieten Stauraum für Gartengeräte. Die linke Garage kann rückwärtig vom Garten aus betreten werden. Dort gibt es Platz für einen Werkbereich.
Im Keller gibt es einen Abstell- und Lagerraum sowie die Fernwärmeanlage, die 2011 neu installiert wurde. (Der Energieausweis ist in Vorbereitung).
Es handelt sich um ein solides und gepflegtes Wohnhaus mit einer Wohnfläche von ca. 110 m² auf einem reizvollen Grundstück in familienfreundlicher Wohnlage.
Der Kaufpreis für diese Immobilie beträgt 289.000,-- Euro.
Erst eine ausführliche Innenbesichtigung wird Ihnen den richtigen Eindruck vermitteln. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie gleich einen Besichtigungstermin mit uns.
Diesem Angebot liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Alle Daten und Angaben des Angebotes sind unverbindlich und freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sollte durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommen, beträgt die Käuferprovision 3,57% des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer.
Auf Wunsch erhalten Sie als besonderen Service unseres Hauses eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Finanzierungsberatung und Darlehensvermittlung.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.
Ihr Immobilienmakler für Hückelhoven und den Kreis Heinsberg.
Die Stadt Hückelhoven mit insgesamt 40.000 Einwohnern bietet ihren Bürgern eine gute Infrastruktur und ist verkehrsgünstig gelegen. Geschäfte für den täglichen Bedarf, Banken und ärztliche Versorgung befinden sich in unmittelbarer Nähe. Ebenfalls gibt es Schulen, öffentliche Einrichtungen sowie gute Einkaufsmöglichkeiten. Zudem bieten sich hier umfangreiche Kultur- und Freizeitangebote sowie viele Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung.
Hückelhoven verdankt dem Steinkohlenbergbau seine Entwicklung vom Dorf zur Stadt. Als ehemalige Zechenstadt, in der die lange Zeit modernste Steinkohlenzeche Europas, die Gewerkschaft Sophia-Jacoba, etwa 80 Jahre lang das Stadtbild und den Lebensstil prägte, wuchs sie aufgrund des reichhaltigen Arbeitsplatzangebotes rasant heran. Nach der Zechenschließung hat sich Hückelhoven zu einem modernen dienstleistungsorientierten Wirtschaftsstandort entwickelt, der den Strukturwandel erfolgreich angenommen und als Chance genutzt hat, sich von einer traditionellen Kohlestadt zu einem "Tausendfüßler" zu wandeln.
Neben dem Stadtkern gehören zehn weitere Stadtteile zu Hückelhoven: Altmyhl, Baal, Brachelen, Doveren, Hilfarth, Kleingladbach, Millich, Ratheim, Rurich und Schaufenberg.
Die Stadt im Grünen
Hückelhoven bezeichnet sich zu Recht als Stadt im Grünen und ist ein idealer Ausgangspunkt für Radfahrer. Mehrere Themenrouten führen durch das Stadtgebiet. Die flachen Radwege entlang der Rur sind sehr beliebt. Raften auf der Rur ist ebenso möglich wie Segeln auf dem Adolphosee in Ratheim sowie dem Baggersee in Brachelen.
Das Freizeitbad lädt mit Sprungturm und einer langen Wasserrutsche zum Verweilen ein. Während der Sommermonate ist zusätzlich das Naturseebad Kapbusch mit seinem sandigen Uferbereich zum Schwimmen geöffnet.
Geschäfts- und Provisionsbedingungen
1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden.
3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.
5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertrag abschließt.
6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je 3,57% des
Zuschlagspreises inkl. MwSt.
10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten usw.) zu erstatten.
11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg.
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