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Freistehendes Einfamilienhaus mit Garten und 2 Garagen in Übach-Palenberg

01-Front Einfamilienhaus Übach-Palenberg
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VERKAUFT
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Objektart

Einfamilienhaus

Adresse

52531 Übach-Palenberg

Objektdaten

Objekt-Nr. 116996035-tiOBL
Wohnfläche (ca.) 0 m²
Zimmer 5
Kaufpreis Preis auf Anfrage

Informationen

Ausstattung

Details

Badezimmer
2
Provision für Käufer
3,57% inkl. Mwst.

Das freistehende Haus befindet sich in der idyllischen und gut angebundenen Ortschaft Frelenberg, einem Stadtteil von Übach-Palenberg. Diese charmante Lage vereint ländliche Ruhe mit städtischer Nähe und bietet somit die perfekte Umgebung für Familien, Paare und Pendler.
Verkehrsanbindung

Frelenberg profitiert von einer hervorragenden Verkehrsanbindung. Die Bundesstraße B221 und die Autobahnen A44 und A46 sind schnell erreichbar, wodurch Sie zügig in die umliegenden Städte wie Aachen, Mönchengladbach oder Düsseldorf gelangen. Der nahegelegene Bahnhof Übach-Palenberg bietet zudem regelmäßige Zugverbindungen in Richtung Aachen und Düsseldorf, was die tägliche Pendelzeit verkürzt und die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erleichtert.
Infrastruktur

In Frelenberg und der näheren Umgebung finden Sie alle wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken und Ärzte sind in wenigen Minuten erreichbar. Kindergärten, Grundschulen und weiterführende Schulen befinden sich ebenfalls in der Nähe, was diese Lage besonders attraktiv für Familien macht.
Freizeit und Erholung

Die naturnahe Umgebung von Frelenberg lädt zu vielfältigen Freizeitaktivitäten ein. Zahlreiche Wander- und Radwege bieten Erholung und Naturerlebnisse direkt vor der Haustür. Der Wurmtal-Radweg und der Naherholungsbereich Wurmtal sind besonders beliebt bei Naturliebhabern und Sportbegeisterten. Zudem bieten der Sportverein SV 09/21 und weitere lokale Vereine ein breites Spektrum an Freizeit- und Sportmöglichkeiten.
Kultur und Gemeinschaft

Frelenberg und Übach-Palenberg zeichnen sich durch ein lebendiges Vereins

Geschäfts- und Provisionsbedingungen:

1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie
jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.

2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind
vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht
weitergegeben werden.

3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe
der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder
mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.

4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins,
Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der
Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für
das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis
abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich
vereinbarten Preis.

5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn
nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene
Person den wirksamen Vertrag abschließt.

6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen
den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit
wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die
Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen
erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens
eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung
einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten
durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.

8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen
Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist
von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist
verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder
nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu
stellen.

9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision
die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und
zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und
Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.

10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während
der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich
der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten
usw.) zu erstatten.

11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines
Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine
Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten begrenzt.

12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen
nicht berührt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg.

Ansprechpartner

Ansprechpartnerfoto Herr Martin Spelthann

Herr Martin Spelthann
Telefon: +49 2452 4004
info@dohmen-immobilien.de

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