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Die westlichste Kreisstadt Deutschlands
Als westlichste Kreisstadt mit ca. 41.000 Einwohnern ist Heinsberg als Einkaufsstadt weit über die Grenzen hinaus bekannt. Von der geschichtlichen Entwicklung der Grenzregion zeugen die auf dem Kirchberg stehende Burgruine aus dem 12. Jahrhundert sowie die Reste der Stadtbefestigung.
In der verkehrsberuhigten Innenstadt sowie in der Fußgängerzone laden renommierte Geschäfte zu Schaufensterbummel und Shopping ein. Es gibt attraktive Einkaufsmöglichkeiten aller Art. Neben der guten ärztlichen Versorgung gibt es ein modernes Krankenhaus.
In Heinsberg befinden sich Kindergärten und alle Schulformen. Im ganzen Kreis Heinsberg ist ein sehr gut funktionierendes Schulbussystem zu allen Schulen eingerichtet.
Liebens- und Sehenswertes von Natur bis zum historischen Baudenkmal
Im Jahre 1255 erhielt Heinsberg die Stadtrechte. Noch immer sind viele historische Gebäude Bestandteil des Stadtbildes. Besonders sehenswert sind die gotische Propsteikirche St. Gangolf mit Krypta und Hochgrab der Herren von Heinsberg, das Ensemble Torbogenhaus mit Begashaus Museum für Kunst- und Regionalgeschichte Heinsberg, die Parkanlage Burg- und Kirchberg mit mittelalterlicher Festungsanlage, Burgruine, Kasematten, Bastionspromenaden und geschichtlichem Rundweg. Der Burgberg wurde mit Spazierwegen, einer Freilichtbühne und vielen Ruheplätzen neu angelegt. Von den Aussichtspunkten schaut man weit ins Heinsberger Umland. Das Freizeit- und Naherholungsgebiet Lago Laprello mit Bootsverleih, Seepromenade und Badestelle lädt zu Ausflügen ein.
Heinsberg bietet umfangreiche Kultur- und Freizeitangebote. Viele Wander- und Radfahrwege erstrecken sich durch das umliegende, ländliche Gebiet entlang der Rur bis weit ins benachbarte Grenzland zu den Niederlanden. Für Kulturinteressierte gibt es in Heinsberg wechselnde Theateraufführungen mit international bekannten Schauspielern und Konzerte von überregionaler Bedeutung. Als Mittelzentrum mit einem Einzugsbereich von über 100.000 Personen bietet Heinsberg vielfältige Einkaufsmöglichkeiten. Hallenbad, Freibäder, diverse Sportmöglichkeiten wie Tennis, Squash, Reiten, Angeln und Ultra-Leichtfliegen bieten ein umfangreiches Freizeitangebot.
Günstige geographische "Inbetween-Lage"
Heinsberg liegt im Westen von Nordrhein-Westfalen, etwa auf der Mitte der Achse Aachen-Mönchengladbach. Düsseldorf, Köln und Aachen sind schnell erreichbar. Die Fahrzeit zur nächsten Autobahnauffahrt der A 46 beträgt nur wenige Minuten. Von der Bahnstation Heinsberg bringt Sie der Zug nach Lindern, von wo Aachen, Düsseldorf und Köln rasch erreichbar sind.
Auf Grund ihrer geografischen Lage im deutsch-niederländisch-belgischen Grenzgebiet ist die Kreisstadt ein interessanter Wirtschaftsstandort. Mit seiner guten Infrastruktur ist der Standort Heinsberg für viele Unternehmen wichtig, die bundes- oder europaweit orientiert sind. Von hier aus können sie, vor allem Richtung Mittel- und Westeuropa, schnell und effektiv agieren.
Geschäfts- und Provisionsbedingungen:
1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie
jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.
2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind
vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht
weitergegeben werden.
3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe
der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder
mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins,
Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der
Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für
das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis
abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich
vereinbarten Preis.
5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn
nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene
Person den wirksamen Vertrag abschließt.
6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen
den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit
wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die
Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen
erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens
eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung
einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten
durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen
Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist
von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist
verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder
nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu
stellen.
9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision
die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und
zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und
Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.
10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während
der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich
der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten
usw.) zu erstatten.
11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines
Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine
Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten begrenzt.
12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen
nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg
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