Schönes Wohnhaus mit Garten und Garage in ruhiger Lage von Heinsberg-Unterbruch
Objektart
Adresse
Objektdaten
Informationen
Ausstattung
Details
Dieses schöne Wohnhaus wurde ca. 1990 in ruhiger Lage von Heinsberg-Unterbruch errichtet.
Vor dem Haus befindet sich eine lange Auffahrt, welche ausreichend Platz für mehrere Fahrzeuge bietet.
Durch die Eingangstür mit Glaseinsatz gelangt man in den gefliesten Eingangsbereich. Dort gibt es ein Gäste-WC und einen gut nutzbaren Vorratsraum. Des Weiteren befindet sich im Erdgeschoss eine geräumige Wohnküche und ein lichtdurchfluteter Wohn- und Essbereich mit großen Fenster- und Türelementen, durch die man den tollen Garten betreten kann. Das Erdgeschoss ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet.
Das Obergeschoss erreicht man über eine massive Treppe. Dort befinden sich drei Schlafzimmer und ein großes Bad mit WC, Dusche, Badewanne und Waschbecken.
Der Vollkeller ist in zwei große Lagerräume, einen kleinen Vorratsraum und in einen Heizraum mit Öltanks aufgeteilt und bietet weiträumige Abstell- und Lagermöglichkeiten. Die Öl-Zentralheizung (V, 149,5 KWh, Öl, 1990, E) wird voraussichtlich Mitte 2023 gegen eine Wärmepumpe ersetzt. Zudem verfügt der Keller über einen direkten Zugang zur Garage.
Den Garten kann man wahlweise vom Wohn- und Essbereich über die geflieste Terrasse oder über die Garage betreten. Dieser eignet sich durch die weitläufige Rasenfläche und die große Terrasse hervorragend, um dort mit der Familie seinen wohlverdienten Feierabend zu genießen.
Die Immobilie verfügt über eine Wohnfläche von ca. 130 m²
Insgesamt betrachtet handelt es sich um ein großzügiges Wohnhaus in einer ruhigen Wohnlage.
Das Mietverhältnis wird aufgrund von späterem Eigenbedarf auf 4 Jahre befristet.
Die Kaltmiete beträgt 795 ,-- EUR pro Monat.
Die Nebenkosten betragen 155 ,-- EUR pro Monat. (Strom und Öl zahlt der Mieter selber)
Es wird eine Kaution in Höhe von 2 Monatsmieten (1590 EUR) gewünscht. Die Vermittlung erfolgt provisionsfrei.
Diesem Angebot liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. Alle Daten und Angaben des Angebotes sind unverbindlich und freibleibend.
Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.
Ihr Immobilienmakler für den Kreis Heinsberg und Umgebung.
Die westlichste Kreisstadt Deutschlands
Als westlichste Kreisstadt mit ca. 41.000 Einwohnern ist Heinsberg als Einkaufsstadt weit über die Grenzen hinaus bekannt. Von der geschichtlichen Entwicklung der Grenzregion zeugen die auf dem Kirchberg stehende Burgruine aus dem 12. Jahrhundert sowie die Reste der Stadtbefestigung.
In der verkehrsberuhigten Innenstadt sowie in der Fußgängerzone laden renommierte Geschäfte zu Schaufensterbummel und Shopping ein. Es gibt attraktive Einkaufsmöglichkeiten aller Art. Neben der guten ärztlichen Versorgung gibt es ein modernes Krankenhaus.
In Heinsberg befinden sich Kindergärten und alle Schulformen. Im ganzen Kreis Heinsberg ist ein sehr gut funktionierendes Schulbussystem zu allen Schulen eingerichtet.
Geschäfts- und Provisionsbedingungen:
1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie
jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.
2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind
vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht
weitergegeben werden.
3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe
der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder
mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins,
Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der
Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für
das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis
abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich
vereinbarten Preis.
5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn
nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene
Person den wirksamen Vertrag abschließt.
6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen
den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit
wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die
Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen
erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens
eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung
einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten
durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen
Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist
von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist
verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder
nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu
stellen.
9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision
die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und
zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und
Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.
10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während
der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich
der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten
usw.) zu erstatten.
11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines
Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine
Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten begrenzt.
12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen
nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg.
Energieausweis (Verbrauchsausweis)
149,50 kWh / (m²*a) Energieverbrauchskennwert
149,50 kWh / (m²*a) Energieverbrauchskennwert
149,50 kWh / (m²*a) Energieverbrauchskennwert
149,50 kWh / (m²*a) Energieverbrauchskennwert
149,50 kWh / (m²*a) Energieverbrauchskennwert Weitere Informationen
| Wesentlicher Energieträger | Öl |
| Energieausweis Ausstelldatum | 2022-07-27 |
| Energieausweis gültig bis | 27.07.2032 |
| Energieausweis Jahrgang | ab dem 1.5.2014 |
| Energieverbrauch für Warmwasser | enthalten |
| Energieausweis Werteklasse | E |
| Energieausweis Baujahr | 1990 |
| Energieausweis Gebäudeart | Wohngebäude |
| Befeuerung | Öl |
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