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Attraktives Grundstück für MFH mit Abrissobjekt in Gangelt-Birgden

Lageplan Wohngrundstück Gangelt
Lageplan
119.000,- €
 
Front Wohngrundstück Gangelt
Front
Front 2 Wohngrundstück Gangelt
Front 2
Innenhof Wohngrundstück Gangelt
Innenhof
Wohnaus Wohngrundstück Gangelt
Wohnaus
Dach Anbau Wohngrundstück Gangelt
Dach Anbau
Luftbild Wohngrundstück Gangelt
Luftbild
Luftbild Wohngrundstück Gangelt
Luftbild

Objektart

Wohngrundstück

Adresse

52538 Gangelt

Objektdaten

Objekt-Nr. 116996140-tiOBL
Grundstück (ca.) 2.137 m²
Kaufpreis 119.000,- €

Details

Provision für Käufer
3,57 %

Zum Verkauf steht ein großzügiges Grundstück in zentraler Lage von Birgden, einem beliebten Ortsteil der Gemeinde Gangelt. Das Grundstück verfügt über eine Frontbreite von etwa 22 Metern sowie eine Tiefe von rund 115 Metern und bietet damit vielfältige Möglichkeiten für eine zukünftige Neubebauung.

Aktuell befindet sich ein vermietetes Bestandsgebäude auf dem Grundstück, das vom Käufer für eine Neubebauung abgerissen werden soll. Die bestehende Vermietung ermöglicht eine Übergangsnutzung bis zum Abriss und bietet somit zusätzliche Planungssicherheit.

Die Lage zeichnet sich durch eine gewachsene Wohnumgebung, kurze Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Ärzten und öffentlichen Einrichtungen sowie eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr aus.
Der nahegelegene Bahnhof Birgden sorgt zudem für schnelle Verbindungen in die umliegenden Orte und die Region.
Das Grundstück eignet sich ideal für Investoren, Projektentwickler oder private Bauherren, die ein Neubauprojekt in attraktiver Ortslage realisieren möchten.

Der Kaufpreis beträgt: 119.000 EUR.

Diesem Angebot liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde.
Sollte durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommen, beträgt die Käuferprovision 3,57 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer.

Ihr Immobilienmakler für Birgden, Gangelt und den Kreis Heinsberg

Mittelalterlicher Erholungsort
Gangelt, ein freundlicher Ort mit ca. 11.000 Einwohnern, liegt ca. 6 km westlich von Geilenkirchen und nahe der niederländischen Grenze. Die Gemeinde ist überwiegend von ländlicher Struktur geprägt. Bekannt ist Gangelt durch sein einzigartiges Hochwildfreigehege und die historische Dampfeisenbahn. Der malerische Dorfkern mit der gotischen Kirche aus dem 15. Jahrhundert ist teilweise noch umgrenzt von den Resten der Stadtbefestigung. Der Burgturm sowie die gut erhaltenen Stadttore zeugen noch von der Geschichte vieler Grenzregionen.

In Gangelt befinden sich Kindergärten und Schulen, sowie Geschäfte für den täglichen Bedarf und ein großer Einkaufsmarkt.

Geschäfts- und Provisionsbedingungen:

1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden.

3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.

4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.

5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertrag abschließt.

6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.

8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.

9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind: Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt; Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.

10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten usw.) zu erstatten.

11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine
Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg

Ansprechpartner

Frau Yvonne Hofmann
info@dohmen-immobilien.de

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Objektanfrage

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