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Großzügige Eigentumswohnung mit zwei Balkonen im Herzen von Wassenberg

01-Front1 Erdgeschosswohnung Wassenberg
01-Front1
VERKAUFT
02-Front1 Erdgeschosswohnung Wassenberg
02-Front1
03-Diele Erdgeschosswohnung Wassenberg
03-Diele
04.1-Küche Erdgeschosswohnung Wassenberg
04.1-Küche
04.2-Küche Erdgeschosswohnung Wassenberg
04.2-Küche
05.1-SZ1 Erdgeschosswohnung Wassenberg
05.1-SZ1
05-Gäste-WC Erdgeschosswohnung Wassenberg
05-Gäste-WC
06.1-SZ2 Erdgeschosswohnung Wassenberg
06.1-SZ2
07.1-SZ3 Erdgeschosswohnung Wassenberg
07.1-SZ3
07.2-SZ3 Erdgeschosswohnung Wassenberg
07.2-SZ3
08-Balkon-1 Erdgeschosswohnung Wassenberg
08-Balkon-1
09.1-WZ Erdgeschosswohnung Wassenberg
09.1-WZ
09.2-WZ Erdgeschosswohnung Wassenberg
09.2-WZ
10-Balkon-2 Erdgeschosswohnung Wassenberg
10-Balkon-2
11-Bad Erdgeschosswohnung Wassenberg
11-Bad

Objektart

Erdgeschosswohnung

Adresse

41849 Wassenberg

Objektdaten

Objekt-Nr. 116996068-tiOBL
Wohnfläche (ca.) 0 m²
Zimmer 4
Kaufpreis Preis auf Anfrage

Informationen

bezugsfrei ab
nach Vereinbarung

Ausstattung

Seniorengerecht
barrierefrei

Details

Provision für Käufer
3,57%

Geschäfts- und Provisionsbedingungen:

1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie
jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.

2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind
vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht
weitergegeben werden.

3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe
der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder
mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.

4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins,
Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der
Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für
das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis
abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich
vereinbarten Preis.

5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn
nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene
Person den wirksamen Vertrag abschließt.

6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen
den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit
wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die
Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen
erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.

7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens
eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung
einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten
durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.

8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen
Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist
von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist
verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder
nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu
stellen.

9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision
die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und
zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und
Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.

10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während
der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich
der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten
usw.) zu erstatten.

11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines
Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine
Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten begrenzt.

12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen
nicht berührt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg

Ansprechpartner

Herr Jonathan Düskau
info@dohmen-immobilien.de

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