Vielseitig nutzbares Ein- bis Zweifamilienhaus mit Garten und Garage in Heinsberg-Waldenrath
Objektart
Adresse
Objektdaten
Informationen
Ausstattung
Details
Dieses freistehende, verklinkerte Ein- bis Zweifamilienhaus wurde ca. 1930 in massiver Bauweise auf einem ca. 240 m² großen Grundstück errichtet und ca. 1962 rückwärtig baulich erweitert.
Neben der Immobilie befindet sich eine sauber gepflasterte Zufahrt zur Garage. Sowohl die Garage als auch die Einfahrt bieten Parkmöglichkeiten. Über die Einfahrt gelangt man durch die Hauseingangstür in die Diele des Wohnhauses. Von dort aus erreicht man die beiden separat nutzbaren Einheiten im Erd- und Obergeschoss.
Die Wohnung im Erdgeschoss verfügt über ein Badezimmer mit Dusche, WC und Waschbecken sowie über ein großzügiges Schlafzimmer mit praktischen Einbauschränken. Des Weiteren gibt es im Erdgeschoss ein mit Parkett belegtes Wohnzimmer und die dahinterliegende Küche. Von der Küche oder wahlweise vom Wohnzimmer aus betritt man den lichtdurchfluteten Wintergarten. Von dort aus erreicht man die großzügige Garage und ein weiteres Badezimmer, welches über ein Waschbecken, eine Dusche und ein WC verfügt. Über den Wintergarten gelangt man in den gepflegten Außenbereich.
Der gemütliche Garten ist liebevoll gestaltet und bietet eine pflegeleichte Rasenfläche, welche durch einen Zaun und einige schicke Büsche umrandet wird.
Zusätzliche geht es über das Treppenhaus in die Obergeschosswohnung. Diese verfügt über insgesamt zwei separate Schlafzimmer und ein weiters Zimmer, welches als Koch- und Wohnbereich genutzt werden kann. Außerdem gibt es im Obergeschoss ein Badezimmer mit Dusche, Badewanne, WC und Waschbecken.
Das Dachgeschoss ist ebenfalls vom Treppenhaus erreichbar und bietet durch die gute Stehhöhe weiteres Ausbaupotenzial.
Weitere Abstell- und Lagermöglichkeiten bietet der Keller. Dieser verfügt neben zwei gut nutzbare Räumlichkeiten über einen Heiz- und Tankraum mit der Öl-Zentralheizung aus 1996 (B, 261 kWh,Öl,H,1930).
Insgesamt betrachtet handelt es sich um ein solides Wohnhaus mit ca. 135 m² Gesamtwohnfläche. Das Erdgeschoss verfügt über eine Wohnfläche von ca. 80m², die Wohnung im Obergeschoss bietet ca. 50 m². Die gesonderten Zugänge zu den Wohnungen sorgen für ausreichende Privatsphäre. Separate Stromzähler erleichtern zudem die Ermittlung der genauen Verbräuche. Dieses Wohnhaus ist ideal für ein Mehrgenerationenwohnen oder eine größere Familie.
Der Kaufpreis für dieses Zweifamilienhaus beträgt 164.000,-- EUR.
Eine ausführliche Innenbesichtigung wird Ihnen einen persönlichen Eindruck verschaffen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen in unserem interaktiven Exposé einen 360-Grad-Rundgang an, mit dem Sie sich vorab einen umfassenden ersten Eindruck verschaffen können.
Diesem Angebot liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde.
Sollte durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Kaufvertrag zustande kommen, beträgt die Käuferprovision 3,57 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer.
Ihr Immobilienmakler für Waldenrath, Heinsberg und den Kreis Heinsberg
Die westlichste Kreisstadt Deutschlands
Als westlichste Kreisstadt mit ca. 41.000 Einwohnern ist Heinsberg als Einkaufsstadt weit über die Grenzen hinaus bekannt. Von der geschichtlichen Entwicklung der Grenzregion zeugen die auf dem Kirchberg stehende Burgruine aus dem 12. Jahrhundert sowie die Reste der Stadtbefestigung.
In der verkehrsberuhigten Innenstadt sowie in der Fußgängerzone laden renommierte Geschäfte zu Schaufensterbummel und Shopping ein. Es gibt attraktive Einkaufsmöglichkeiten aller Art. Neben der guten ärztlichen Versorgung gibt es ein modernes Krankenhaus.
In Heinsberg befinden sich Kindergärten und alle Schulformen. Im ganzen Kreis Heinsberg ist ein sehr gut funktionierendes Schulbussystem zu allen Schulen eingerichtet.
Geschäfts- und Provisionsbedingungen:
1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie
jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer
Geschäftsbedingungen.
2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und
Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind
vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht
weitergegeben werden.
3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe
der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder
mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins,
Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der
Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für
das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis
abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich
vereinbarten Preis.
5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn
nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene
Person den wirksamen Vertrag abschließt.
6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen
den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit
wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die
Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen
erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens
eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung
einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten
durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen
Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist
von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist
verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder
nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu
stellen.
9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision
die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und
zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und
Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.
10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während
der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich
der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten
usw.) zu erstatten.
11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines
Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine
Haftung übernommen. Unsere Haftung ist auf grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten begrenzt.
12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen
nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg.
Energieausweis (Bedarfsausweis)
261 kWh / (m²*a) Endenergiebedarf
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261 kWh / (m²*a) Endenergiebedarf Weitere Informationen
| Wesentlicher Energieträger | Öl |
| Energieausweis Ausstelldatum | 2025-05-13 |
| Energieausweis gültig bis | 13.05.2035 |
| Energieausweis Jahrgang | ab dem 1.5.2014 |
| Energieausweis Werteklasse | H |
| Energieausweis Baujahr | 1930 |
| Energieausweis Gebäudeart | Wohngebäude |
| Befeuerung | Öl |
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