Großes Einfamilienhaus mit Halle in sehr ruhiger Lage von Heinsberg-Scheifendahl
Objektart
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Informationen
Ausstattung
Details
Das im Jahre 1994 in massiver Bauweise errichtete Einfamilienhaus verfügt über ca. 170m² Wohnfläche. Eine kleine Halle neben dem Wohnhaus bietet sich an, um dort Beruf oder Hobby nachgehen zu können. Das Haus liegt direkt am Feldrand in sehr ruhiger Lage mit einem Weitblick über die Felder von Heinsberg-Scheifendahl.
Ein breiter mit Splitt belegter Zuweg führt zur Haustüre und in die großzügig angelegte Diele mit dem Gäste-WC. Von der weiß gefliesten Eingangsdiele aus gelangt man in die helle Küche sowie in das große Wohnzimmer mit Ausblick in den Garten. Ein Kaminofen im Wohnbereich spendet in der kalten Jahreszeit wohlige Wärme. Über das mit Laminat belegte Wohnzimmer und über die geräumige Küche gelangt man auf die überdachte Terrasse und in den Garten. Im Erdgeschoss findet man weiterhin den Hauswirtschaftsraum, einen Abstellraum in der Küche, sowie das Gäste-WC. Die Ölzentralheizung neben dem Tankraum wurde erst im Jahr 2020 erneuert. Das gesamte Erdgeschoß der Immobilie ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet.
Im Anschluss findet man die geräumige Gewerbehalle, die über den Hauswirtschaftsraum zugänglich ist und welche man ganz nach den eigenen Wünschen nutzen kann. Insgesamt steht eine Nutzfläche von ca.160m² zur Verfügung. Im Dachboden der Halle kann die gleiche Fläche genutzt werden. Im vorderen Bereich findet man einen elektrischen Aufzug, der Waren oder ähnliches in den Dachboden befördert. Im hinteren Bereich ist ein kleiner Werkraum vorhanden.
Über den Flur führt eine offene Holztreppe in das erste Obergeschoß. Auf der ersten Etage findet man drei geräumige Schlafzimmer sowie ein großes Bad mit WC, Dusche und Badewanne und zwei Waschbecken. Außerdem gibt es einen Abstellraum. Vom Balkon im Obergeschoß genießt man einen herrlichen Blick über die Felder. Der Laminatfußboden wurde hier erst 2016 erneuert.
Der großzügige Garten liegt in sonniger Südwest - Lage. Mittig auf dem Grundstück gibt es ein Schwimmbad das zur Nutzung wieder aufbereitet werden müsste. Der pflegeleichte Garten ist von außen uneinsehbar. Der ideale Ort um Ruhe und Erholung zu finden. Eine Doppelgarage sowie etwa drei weitere Stellplätze bieten eine Menge Platz.
Insgesamt betrachtet bietet dieses solide Anwesen eine Menge Platz und die Möglichkeit, Wohnen und Arbeiten miteinander zu verbinden. Die besonders ruhige Lage am Feldrand und das sonnige Grundstück mit ca. 950m² sind besonders hervor zu heben.
Der Kaufpreis des Anwesens beträgt 314.000 Euro.
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In der verkehrsberuhigten Innenstadt sowie in der Fußgängerzone laden renommierte Geschäfte zu Schaufensterbummel und Shopping ein. Es gibt attraktive Einkaufsmöglichkeiten aller Art.
In Heinsberg befinden sich Kindergärten und alle Schulformen. Neben der guten ärztlichen Versorgung gibt es ein modernes Krankenhaus. Heinsberg bietet umfangreiche Kultur- und Freizeitangebote. Viele Wander- und Radfahrwege erstrecken sich durch das umliegende, ländliche Gebiet entlang der Rur bis weit ins benachbarte Grenzland zu den Niederlanden.
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Die Fahrzeit zur nächsten Autobahnauffahrt der A 46 beträgt nur wenige Minuten. Düsseldorf, Köln und Aachen sind schnell erreichbar.
Geschäfts- und Provisionsbedingungen
1. Die Annahme von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen sowie jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden.
3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen, unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich.
4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweist. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.
5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertrag abschließt.
6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden. Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder des Interessenten durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes erzielt worden wäre.
8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
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Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je 3,57% des
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10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen Aufwändungsersatz hinsichtlich der nachgewiesen Sachkosten (Exposé, Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten usw.) zu erstatten.
11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine Haftung übernommen. Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg.
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