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Schönes Baugrundstück in ruhiger Wohnlage von Heinsberg - Laffeld

IMG_20221207_1421361 Wohngrundstück Heinsberg
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VERKAUFT
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Objektart

Wohngrundstück

Adresse

52525 Heinsberg

Objektdaten

Objekt-Nr. 116995914-tiOBL
Grundstück (ca.) 350 m²
Kaufpreis Preis auf Anfrage

Ausstattung

Details

Provision für Käufer
4,76%

Als westlichste Kreisstadt mit ca. 40.000 Einwohnern ist Heinsberg als Einkaufsstadt weit über die Grenzen hinaus bekannt. Von der geschichtlichen Entwicklung der Grenzregion zeugen die auf dem Kirchberg stehende Burgruine aus dem 12. Jahrhundert sowie die Reste der Stadtbefestigung.

Auf der Hochstraße und in der Fußgängerzone laden renommierte Geschäfte zum Schaufensterbummel ein. Freundliche Restaurants und Cafés sind gut frequentierte Anziehungspunkte. Attraktive Einkaufsmöglichkeiten aller Art sind in wenigen Gehminuten zu erreichen. In Heinsberg befinden sich Kindergärten und Schulen aller Art
wie z.B. Realschule und Kreisgymnasium.

Neben der guten ärztlichen Versorgung steht in der Nähe ein modernes Krankenhaus zu Verfügung. Heinsberg bietet umfangreiche Kultur- und Freizeitangebote.

Viele Wander- und Fahrradwege erstrecken sich durch das umliegende, ländliche Gebiet entlang der Rur bis weit ins benachbarte Grenzland zu den Niederlanden.

Die Fahrzeit zur nächsten Autobahnauffahrt der A 46 beträgt ca. 5 Minuten. Düsseldorf, Köln und Aachen sind schnell erreichbar.

AGB:

1. Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche
Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer
Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés zustande. Die Annahme
von Angeboten, die Aufnahme von Verhandlungen
sowie jede Verwertung bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung
unserer Geschäftsbedingungen.

2. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem
Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit.
Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne
unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden.

3. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so hat der Interessent uns dies unverzüglich mitzuteilen,
unter Angabe der Quelle der Vorkenntnis. Anderenfalls gilt eine von uns
schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum
Vertragsabschluss als ursächlich.

4. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins,
Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der
Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die
vertragsschließenden Parteien einen
höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem
von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der
Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.

5. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn
nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich
verbundene Person den wirksamen Vertrag abschließt.

6. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen
den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in
der Folgezeit wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen
werden. Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt,
dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu
abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche
Erfolg erreicht wird.

7. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens
eines von uns informierten Interessenten ist der Auftraggeber
zur Zahlung einer Provision in der vereinbarten Höhe verpflichtet, die bei
vertragskonformem Verhalten des Auftraggebers oder
des Interessenten durch den Nachweis/die Vermittlung des Objektes
erzielt worden wäre.

8. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen
Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig.
Der Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig.
Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine
Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages
nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.

9. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer etwaigen Provision,
die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren
oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind:
Bei Nachweis oder Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und
Eigentumswohnungen je 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt;
Bei Nachweis oder Vermittlung von Zwangsversteigerungsobjekten je
3,57% des Zuschlagspreises inkl. MwSt.

10. Falls der Auftraggeber seine Verkaufs-/Vermietungsabsicht während
der Vertragslaufzeit aufgibt, hat er einen
Aufwändungsersatz hinsichtlich der nachgewiesen Sachkosten (Exposé,
Porto- /Telefon-/, Fahrtkosten usw.) zu erstatten.

11. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines
Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits
keine Haftung übernommen.
Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten begrenzt.

12. Abweichende Vereinbarungen werden nur mit unserer schriftlichen
Bestätigung wirksam. Sollten Teile dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Gültigkeit der
anderen Bedingungen nicht berührt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heinsberg.

Ansprechpartner

Ansprechpartnerfoto Herr Martin Spelthann

Herr Martin Spelthann
Telefon: +49 2452 4004
info@dohmen-immobilien.de

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