Der Notarvertrag – ohne geht’s nicht



Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchten, kommt man an einem Notar nicht vorbei. Die rechtsgültige Übertragung des Eigentums findet erst nach der Unterzeichnung eines notariell beurkundeten Vertrages, der häufig als Notarvertrag bezeichnet wird, statt.

Immobilienverkauf rechtskräftig abschließen

Ein geeigneter Käufer wurde gefunden, die Verhandlungen sind erfolgreich abgeschlossen, und der endgültige Kaufpreis für Ihre Immobilie steht nun fest. Somit neigt sich der Verkauf Ihres Hauses allmählich dem Ende zu. Um den Eigentumsübergang rechtsverbindlich zu gestalten, ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag erforderlich, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, warum ein notarieller Kaufvertrag von großer Bedeutung ist, welche Inhalte er umfasst und welche rechtlichen Folgen er mit sich bringt. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Rolle der Notar in diesem Prozess einnimmt.

Notarvertrag ist Voraussetzung für Grundbuchänderung

Unabhängig von Ihrer Meinung – der notarielle Kaufvertrag ist unerlässlich, wenn Sie Ihre Immobilie als Eigentümer rechtlich und erfolgreich verkaufen möchten. Bei der Veräußerung eines Hauses oder einer Wohnung erfolgt ein Wechsel des Eigentümers. Diese Veränderung muss im Grundbuch dokumentiert werden. Nur durch den Notarvertrag können Änderungen der Besitzverhältnisse im Grundbuch beantragt und umgesetzt werden.

Notar – juristischer Berater und neutraler Vermittler

Ein Notar agiert als neutraler Ansprechpartner für Verkäufer und Käufer. Darüber hinaus übernimmt er die Rolle eines juristischen Beraters und Unterstützers für beide Parteien. Alle Fragen und Unklarheiten, die während des Notartermins aufkommen, werden von ihm objektiv erklärt, und er bietet allen beteiligten Parteien eine ausgewogene Unterstützung an.

Auf sachliche Weise überwacht der Notar alle Abläufe, die mit dem Kaufvertrag in Verbindung stehen. Zu seinen Aufgaben gehören die Erstellung des Vertrages sowie die offizielle Beurkundung. Er stellt sicher, dass alle Aspekte des Vertrages rechtlich korrekt formuliert sind und damit rechtsgültig werden. Zudem trägt er die Verantwortung für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch.

Des Weiteren wird beim Notar die Löschung bestimmter Einträge beantragt. Für solche Änderungen benötigt der Eigentümer stets eine sogenannte Löschungsbewilligung. Sowohl der Notar als auch das Grundbuchamt verlangen eine Gebühr für die Löschung eines Eintrages.

Wer trägt die Notarkosten?

Alle Maßnahmen, die im Rahmen des Kaufvertrags durchgeführt werden, werden von einem Notar in Rechnung gestellt. Aktuell liegen die Gebühren bei etwa 2 % des Kaufpreises. Diese Höhe kann je nach Immobilie variieren. In der Regel sind die Notarkosten vom Käufer zu tragen, jedoch sind juristisch gesehen sowohl Käufer als auch Verkäufer gleichwertig verantwortlich.

Was steht im Notarvertrag?

Zahlreiche standardisierte Formulierungen und verschiedene Paragrafen nehmen den Großteil des Vertrages ein. Darüber hinaus werden spezifische Informationen zur Immobilie, zu den beteiligten Parteien sowie zur Grundschuld festgehalten. Auch individuelle Wünsche lassen sich in den Vertrag einfügen. Vor dem Beurkundungstermin beim Notar erhalten sowohl Käufer als auch Verkäufer eine Kopie des Vertrages. Auf diese Weise haben beide Parteien genügend Zeit, alle Vertragsinhalte in Ruhe durchzulesen und zu prüfen.


Während des Notartermins wird der Notar den gesamten Vertrag schrittweise vorlesen. Dadurch haben Käufer und Verkäufer die Möglichkeit, um Erklärungen zu bitten und kurzfristige Änderungswünsche zu äußern. Sollten währenddessen weitere Fragen oder Unklarheiten auftreten, wird der Notar beratend zur Seite stehen und erläutern, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
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Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Nach der Unterzeichnung des Notarvertrags besitzt dieser für sämtliche beteiligte Parteien verbindliche Gültigkeit. Ein Rücktritt ist lediglich unter bestimmten und wesentlichen Bedingungen möglich. Solche Voraussetzungen können gegeben sein, wenn beispielsweise eine Rücktrittsklausel im Vertrag verankert ist. Darüber hinaus hat der Käufer das Recht, zurückzutreten, wenn ihm nachträglich wesentliche Mängel an der Immobilie bekannt werden, über die er zuvor nicht informiert wurde.

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